Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft (Bundesministerum für Arbeit und Soziales). Ein Thema, das viele Unternehmen betrifft – möglicherweise auch deins. Lass uns gemeinsam schauen, was dahintersteckt.
TL;DR – Das Wichtigste in Kürze:
- Ab Mitte 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein
- Betroffen sind vor allem B2C-Angebote
- Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeiter) sind ausgenommen
- Ziel ist der gleichberechtigte Zugang für alle Menschen
Warum ist Barrierefreiheit eigentlich so wichtig?
tell dir vor, du könntest plötzlich keine Maus mehr benutzen oder Bildschirminhalte nicht mehr richtig erkennen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir das Internet für alle Menschen zugänglich machen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Das ist nicht nur fair, sondern macht auch wirtschaftlich Sinn: Du erweiterst damit deinen potenziellen Kundenkreis und verbesserst gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle.
Wen betrifft das neue Gesetz?
Das BFSG richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Konkret betrifft das diese drei Bereiche:
- Verbraucherprodukte
Du verkaufst oder vertreibst:
- Computer und Tablets
- Smartphones
- Smart-TVs
- E-Book-Reader
- Geld- und Ticketautomaten
- Router
- Verbraucherorientierte Dienstleistungen
Du bietest an:
- Personenverkehrsdienste
- Telekommunikationsdienste
- Elektronische Geschäftsverkehrsdienste
- Digitale Angebote im B2C-Bereich
Du betreibst:
- Eine Unternehmenswebsite für Endverbraucher
- Einen Online-Shop
Wer muss sich keine Sorgen machen?
Nicht jedes Unternehmen muss aktiv werden. Du bist von den Regelungen ausgenommen, wenn:
- Du ausschließlich B2B-Geschäfte machst
- Du als Privatperson verkaufst oder Dienstleistungen anbietest
- Dein Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende hat
- Dein Jahresumsatz oder die Bilanzsumme maximal 2 Millionen Euro beträgt
Ein Sonderfall: Sollte die Umsetzung der Barrierefreiheit dein Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, kannst du möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Lass dich dazu aber unbedingt rechtlich beraten.
Was bedeutet das jetzt konkret für dich?
Falls dein Unternehmen unter die Regelungen fällt, solltest du jetzt aktiv werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Analyse: Schau dir deine bestehenden Angebote kritisch an
- Planung: Erstelle einen realistischen Zeitplan für notwendige Änderungen
- Team: Hole deine Mitarbeitenden mit ins Boot und sorge für entsprechende Schulungen
- Umsetzung: Beginne frühzeitig mit den erforderlichen Anpassungen
Was musst du technisch umsetzen?
Die wichtigsten Anforderungen für deine digitalen Angebote sind:
Basics:
- Alternativtexte für alle Bilder
- Untertitel für Videos
- Vollständige Tastatursteuerung
- Logische Struktur der Inhalte
- Korrekte Auszeichnung der Sprache
Weitere wichtige Punkte:
- Guter Kontrast bei Texten
- Vergrößerbare Schrift
- Eindeutige Navigation
- Klare Formularbeschriftungen
- Alternative Darstellungsformen für wichtige Inhalte
Du musst kein Technik-Experte sein, um diese Anforderungen zu verstehen. Denk einfach daran: Alles, was du anbietest, sollte von jedem Menschen genutzt werden können – egal ob mit oder ohne Einschränkungen.
Diese Anforderungen orientieren sich an den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines 2.1) und helfen dabei, Webinhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.
Fazit und nächste Schritte
Das neue Barrierefreiheitsgesetz mag auf den ersten Blick wie eine große Herausforderung wirken. Aber sieh es als Chance: Du machst deine Angebote fit für die Zukunft und erreichst gleichzeitig mehr potenzielle Kunden.
Unsere Empfehlung: Fang jetzt an, dich mit dem Thema zu beschäftigen. Je früher du startest, desto entspannter wird die Umsetzung. Und denk daran: Du musst das nicht alleine schaffen. Es gibt viele Experten und Dienstleister, die dich dabei unterstützen können.
Benötigst du Unterstützung?
Wenn du unsicher bist, ob das BFSG auf dein Unternehmen zutrifft oder du Hilfe bei der Analyse deiner Website oder deines Online-Shops benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Inhaber und Entwickler
Oder schreibe uns eine E-Mail an moin@merona.de oder ruf uns an +49 521 1201018.