Das neue Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft (Bundesminsterium für Arbeit und Soziales). Diese bedeutende gesetzliche Neuerung wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Doch was bedeutet das konkret für dein Unternehmen? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Aspekte des BFSG und zeigen auf, wer betroffen ist und welche Ausnahmen es gibt.

Die Bedeutung von Barrierefreiheit in der digitalen Welt

In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist es wichtiger denn je, dass alle Menschen gleichberechtigt an ihr teilhaben können. Das neue Barrierefreiheitsgesetz zielt darauf ab, Menschen unabhängig von ihren körperlichen, geistigen oder sensorischen Fähigkeiten einen uneingeschränkten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Für wen gilt das neue Gesetz?

Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Konkret betrifft dies drei Hauptbereiche:

  1. Verbraucherprodukte
  • Computer und Tablets
  • Smartphones
  • Smart-TVs
  • E-Book-Reader
  • Geld- und Ticketautomaten
  • Router
  1. Verbraucherorientierte Dienstleistungen
  • Personenverkehrsdienste
  • Telekommunikationsdienste
  • Elektronische Geschäftsverkehrsdienste
  1. Digitale Angebote im B2C-Bereich
  • Unternehmenswebsites für Endverbraucher
  • Online-Shops

Wichtige Ausnahmen: Wer ist nicht betroffen?

Nicht alle Unternehmen und Angebote fallen unter das neue Gesetz. Folgende Bereiche sind von den Regelungen ausgenommen:

  • B2B-Angebote: Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt werden, müssen die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen.
  • Private Angebote: Verkäufe oder Dienstleistungen von Privatpersonen, wie beispielsweise private Verkäufe auf Online-Plattformen oder private Vermietungen, sind ebenfalls ausgenommen.
  • Kleinunternehmen: Eine wichtige Ausnahme gilt für Unternehmen mit:
    • weniger als 10 Mitarbeitenden
    • einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro
  • Unternehmen mit wirtschaftlichem Risiko: In besonderen Fällen können Unternehmen von den Anforderungen befreit werden, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit ihre finanzielle Stabilität erheblich gefährden würde. Hier ist jedoch eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich.

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Wenn dein Unternehmen unter die Regelungen des BFSG fällt, ist es wichtig, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit betrifft verschiedene Bereiche deines Unternehmens und erfordert möglicherweise technische Anpassungen sowie organisatorische Veränderungen.

Handlungsempfehlungen:

  • Prüfe, ob dein Unternehmen von den Regelungen betroffen ist
  • Analysiere deine bestehenden Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit
  • Entwickle einen Umsetzungsplan für notwendige Anpassungen
  • Schule deine Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die neuen Anforderungen
  • Hole dir bei Bedarf professionelle Unterstützung

Was muss konkret umgesetzt werden?

Um Barrierefreiheit im Web zu gewährleisten, müssen verschiedene technische und gestalterische Aspekte berücksichtigt werden:

Grundlegende Anforderungen:

  • Alle Bilder und grafische Elemente benötigen aussagekräftige Alternativtexte
  • Videos müssen mit Untertiteln versehen werden
  • Die Webseite muss vollständig per Tastatur bedienbar sein
  • Inhalte müssen in einer logischen Reihenfolge strukturiert sein
  • Wiederholende Elemente (wie Navigation) müssen übersprungen werden können
  • Die Seitensprache muss korrekt ausgezeichnet sein

Erweiterte Anforderungen:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Texte müssen ohne Funktionseinschränkungen vergrößerbar sein
  • Die Navigation muss konsistent und eindeutig sein
  • Formulare benötigen klare Beschriftungen und Fehlerhinweise
  • Live-Audio-Inhalte müssen mit Untertiteln versehen werden
  • Wichtige Textinhalte sollten als Audioversion verfügbar sein

Technische Umsetzung:

  • Verwendung semantisch korrekter HTML-Elemente
  • Responsives Design für verschiedene Endgeräte
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern
  • Bereitstellung verschiedener Navigationsmöglichkeiten
  • Vermeidung von zeitkritischen Interaktionen
  • Einsatz verständlicher Sprache

Diese Anforderungen orientieren sich an den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines 2.1) und helfen dabei, Webinhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.

Fazit

Das neue Barrierefreiheitsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglicher zu gestalten. Eine frühzeitige Vorbereitung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der neuen Anforderungen.

Benötigst du Unterstützung?

Wenn du unsicher bist, ob das BFSG auf dein Unternehmen zutrifft oder du Hilfe bei der Analyse deiner Website oder deines Online-Shops benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Merlin Hofmann,
Inhaber und Entwickler

Oder schreibe uns eine E-Mail an moin@merona.de oder ruf uns an +49 521 1201018.

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